1.11. - 30.4.
Auslösebedingung: Wetter-/Straßenbedingungen
Fahrzeug muss für Winterbedingungen ausgerüstet sein; die Polizei kann Fahrzeuge anhalten, die als unsicher eingestuft werden.
Nicht erforderlich
Keine reine 3PMSF-Pflicht. M+S-Winterreifen werden akzeptiert; Spikereifen sind weit verbreitet. Die Eignung wird durchgesetzt.
Mit zeitlichen Beschränkungen erlaubt
Erlaubter Zeitraum:
1.11. -
30.4.
Einige Städte erheben eine Spikereifen-Gebühr; verlängerte Zeiträume in nördlichen Regionen
Optional
Gern beantworten wir Ihre Fragen.
Wir antworten in der Regel innerhalb von 30 Minuten.