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D�e4nemark

De4nemark

Situationsabhängig
Pflichtzeitraum

Kein fester Zeitraum

Auslösebedingung: Wetter-/Straßenbedingungen

Bei winterlichen Bedingungen müssen die Reifen geeignet sein; Gesetzesänderung wirksam ab 2025-07-01.

Mindestprofiltiefe
1.6 mm
Sommer
1.6 mm
Winter
3PMSF / Alpine-Symbol

Erforderlich

Gültig ab: 2025-07-01

Ab 2025-07-01 gelten als „geeignete“ Winterreifen Winter- oder Ganzjahresreifen mit Schneeflocke (3PMSF).

Reifen mit Spikes

Mit zeitlichen Beschränkungen erlaubt

Erlaubter Zeitraum:
1.11. - 15.4.

Spikereifen in der Saison erlaubt.

Schneeketten

Optional

Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen lediglich als Orientierung und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten Vorschriften wider. Prüfen Sie die neuesten Anforderungen stets vor Reiseantritt. Gesetzeslage und Durchsetzung können je nach Region innerhalb eines Landes variieren.