1.12. - 31.3.
Auslösebedingung: Wetter-/Straßenbedingungen
Wenn während des Zeitraums winterliche Straßenverhältnisse vorliegen (Schnee/Eis/Schneematsch/Reif).
Erforderlich
Gültig ab: 2024-12-01
Bei leichten Fahrzeugen sind unter winterlichen Bedingungen Reifen mit Alpine-/3PMSF-Symbol oder Spikereifen vorgeschrieben.
Mit zeitlichen Beschränkungen erlaubt
Erlaubter Zeitraum:
1.10. -
15.4.
Auch außerhalb der Zeiträume zulässig, wenn winterliche Bedingungen gelten oder erwartet werden.
Optional
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